A
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz häufig auch als „AGB“ bezeichnet, werden grundlegende Bedingungen vereinbart, die für alle Verträge gelten.
Annuität
Als Annuität wird eine regelmäßige, immer gleichbleibende Zahlung bezeichnet, die sich aus den Zinsen sowie dem Tilgungsbetrag zusammensetzt. Da sich während der Laufzeit der Zinssatz verringert, der Zahlungsbetrag aber gleich bleibt, wird die Tilgung im Laufe der Jahre immer höher, bis der Kreditbetrag schließlich ganz abbezahlt ist. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie aufgrund der gleichbleibenden Ratenhöhe im Voraus sehr gut planen können, ob Sie sich diesen Kredit wirklich leisten können.
Annuitätendarlehen
Als Annuitätendarlehen wird ein Darlehen mit über die gesamte Laufzeit konstanten Raten bezeichnet. Siehe auch Annuität.
Antrag
Als Antrag bzw. als Kreditantrag bezeichnet man ein Dokument, das die Bitte zur Genehmigung eines Kredits enthält. Dieser Kreditantrag kann entweder klassisch in Schriftform erfolgen, oder aber auch direkt über das Internet gestellt werden. Hierbei erhält der Kunde, jedenfalls bei so genannten Sofortkrediten, eine unmittelbare Kreditentscheidung, vorbehaltlich, die angegebenen Daten sind korrekt.
Antragsteller
Der Antragsteller ist die Person, die gegenüber der Bank für den Kredit verantwortlich ist. Hierbei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um juristische Person, also beispielsweise eine GmbH, handeln.
Auszahlungsvoraussetzungen
Die Kreditauszahlung erfolgt erst dann, wenn der Kreditnehmer die von der Bank geforderten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt hat. Hierzu zählen die Vorlage des Kreditvertrags, der Einkommensnachweise sowie eventuell weitere Sicherheiten, wie beispielsweise die Eintragung eines Grundpfandrechts.
Autokredit
Als Autokredit wird ein spezieller Kredit bezeichnet, der meist zweckgebunden zur Anschaffung eines Autos abgeschlossen wird. Ansonsten unterscheidet sich dieser rechtlich nicht von einem Ratenkredit.
