Abmahnung
Mit einer Abmahnung fordert eine Person eine andere auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Bekannt ist dieses Vorgehen in Arbeitsverhältnissen, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer formal auffordert, ein Verhalten, das die betrieblichen Abläufe stört oder gefährdet, künftig zu unterlassen. Eine solche Aufforderung wird schriftlich oder mündlich erteilt. Die Abmahnung soll in beiderseitigem Interesse eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Sie soll dem sogenannten Verletzer, also der Person, die dem Abmahnenden Schaden zufügte, eine Möglichkeit geben, sich zur künftigen Unterlassung zu erklären. Oft dient aber die Mahnung auch der Vermeidung von Formfehlern im Vorfeld einer gerichtlichen Klage. Dabei kann die Abmahnung an sich schon eine Reihe von Fehlern enthalten. Rechtsberatung wird beiden Seiten empfohlen. Abmahnungen werden aber auch von Ämtern, Gerichten oder Verbraucherverbänden erteilt. Dies geschieht etwa gegen unlauteren Wettbewerb oder überteuerte Darlehensverträge.