Abschreibung

Die Reduzierung des Wertes eines betrieblichen Vermögens wird mittels der Abschreibung definiert. Sie soll die Berechnung des jeweils aktuellen Wertes von Anlagevermögen und Umlaufvermögen beschreiben. Steuerrechtlich wird dieser Vorgang als Absetzung für Abnutzung, AfA, bezeichnet. Der Wert jedes betrieblich genutzten Gegenstandes reduziert sich in der Regel durch die Abnutzung. Damit verringert sich auch das Betriebsvermögen, was sich wiederum auf den steuerrechtlich zu bewertenden Gewinn auswirkt. Die Wertminderung kann durch Abnutzung, Beschädigung, Unbrauchbarkeit, etwa aufgrund auslaufender Nutzungsrechte, oder auch durch Überalterung im Vergleich zum allgemeinen Fortschritt entstehen.