BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (genauer: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, kurz BAFöG) wurde 1971 ins Leben gerufen. Sinn dieser Zuwendung des Staates war und ist, Ausbildungen, allen voran das Studium, auch einkommensschwachen (jungen) Menschen zu ermöglichen. Damit wurde ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung geschaffen. Anfänglich bis etwa Mitte der 1980er Jahre wurde Studentenförderung vollständig als Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht gewährt. Dann folgten einige Jahre, in denen die Förderung vollständig zurückgezahlt werden musste. Seitdem wird in der Regel die Hälfte als Darlehen gewährt. Normalerweise ist diese Ausbildungförderung abhängig vom Einkommen der Eltern (Berechnung des Vorjahres). In Ausnahmefällen kann es auch elternunabhängig gewährt werden.